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Übertragung nach §3 Nr. 66 EStG – Leistungsstarke Pensionspläne
Die Deutscher Pensionsfonds AG (DPAG) ermöglicht Unternehmen die lohnsteuerfreie Übertragung eingegangener Pensionsverpflichtungen gemäß § 3 Nr. 66 EStG.
Das macht unser Angebot so attraktiv: viel Freiheit – viel Sicherheit – viel Service
Eine Veränderung der unternehmensspezifischen Versorgungsregelungen ist mit der Übertragung und dem Wechsel des Durchführungsweges nicht verbunden; die Zusagen bleiben in ihrer bisherigen Form erhalten. Die Versorgungszusagen werden ganz oder in Teilen gegen Zahlung eines Einmalbetrages und durch laufende Beiträge von der DPAG durchgeführt. Der begünstigte Mitarbeiter erwirbt einen primären Leistungsanspruch gegen den neuen, externen Versorgungsträger.
Die DPAG macht von den liberalen Kapitalanlagebestimmungen für Pensionsfonds Gebrauch und bietet Ihnen als Kunden ein Kapitalanlagekonzept, das jeweils auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird. Die Anlagestrategie wird gemeinsam mit Ihnen entwickelt. Die DPAG greift auf die große Palette der von Deutsche Asset Management und DWS Investments angebotenen Publikums- und Spezialfonds zurück.
Deutscher Pensionsfonds AG – die innovative Lösung für Versorgungsverpflichtungen
Für eine Auslagerung Ihrer Versorgungsverpflichtungen gibt es viele gute Gründe. Mit der Altersvorsorgereform im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der lohnsteuerfreien Übertragung betrieblicher Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds geschaffen. Damit können Unternehmen Pensionsrückstellungen aus der Firmenbilanz herauslösen und so erhebliche Vorteile generieren:
- positive Bilanzeffekte
- Verbesserung der Unternehmenskennziffern
- Auslagerung biometrischer Risiken
- Auslagerung der Administration betrieblicher Altersversorgung
- Erleichterung bei Börsengang oder Verkauf des Unternehmens
- Reduzierung des PSV-Beitrages um 80 %
- attraktives Anlagekonzept
Nicht nur Ratingaspekte oder Basel II bestimmen die Motivlage für eine Auslagerung. Es ist vor allem die Sorge vieler Unternehmer, künftig in immer schlankeren Strukturen immer höhere Rentenzahlungen aus laufenden Erträgen finanzieren zu müssen, die die Deutscher Pensionsfonds AG (DPAG) zu einem innovativen Instrument der Entlastung von Versorgungsverpflichtungen macht.
Umfangreiches Angebot an Service-Dienstleistungen
Die DPAG übernimmt die komplette Administration der Versorgungsverpflichtungen und bietet umfangreiche Service-Leistungen in den Bereichen Asset Management, Verwaltung, Gutachtenerstellung sowie Beratungs- und Informationsdienstleistungen.
| Asset Management |
Verwaltung |
Gutachten |
Beratung / Information |
| Erstellung ALM/ Risikoanalyse |
Zusagen- verwaltung |
Gutachten nach § 6a EStG |
ausführliche Beratung vor Vertragsabschluss |
| Entwicklung der Anlagestrategie |
Bestands- verwaltung |
Gutachten nach IAS 19 |
Information über den Stand der Kapitalanlage |
| Durchführung des Asset Managements |
Renten- verwaltung |
Anpassungs- prüfung nach § 16 BetrAVG |
Service-Hotline für Mitarbeiter |
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Erstellung Kurztestat für PSVaG |
jährliche Leistungs- mitteilung |
Ihr Versorgungswerk ist individuell – unser Produktkonzept ist es auch
Das Unternehmen überträgt die zur Erfüllung der durchzuführenden Zusagen benötigten Mittel auf den Pensionsfonds. Je nach Wunsch des Arbeitgebers kann eine Übertragung in einen Pensionsplan mit oder ohne versicherungsförmige Garantie erfolgen. Speziallösungen werden ebenfalls für Konzern-Unternehmen angeboten, denn vorgefertigte Produktkonzepte passen nur selten auf die unternehmensspezifischen Anforderungen an eine Übertragung von Pensionsverpflichtungen.
Die Auslagerung auf die DPAG bietet viele Vorteile
- Verkürzung der Bilanz
- Erleichterung bei Börsengang oder Verkauf des Unternehmens
- Reduzierung des PSV-Beitrages um 80 %
- Auslagerung biometrischer Risiken
Verkürzung der Bilanz
Nach IAS/IFRS oder US-GAAP stellt das vom Pensionsfonds verwaltete Kapital zweckgebundenes Versorgungsvermögen (Plan Assets) dar. Das erlaubt die Saldierung von Pensionsverpflichtungen und -vermögen und damit eine Bilanzverkürzung im internationalen Abschluss. In der HGB-Bilanz entfällt der Ausweis der Pensionsrückstellungen ebenfalls, sofern das ausgelagerte Vermögen mindestens dem Teilwert nach § 6a EStG entspricht. Als Konsequenz ergibt sich eine Verbesserung der Bilanzkennziffern mit potenziell positiven Effekten für ein Unternehmens-Rating und somit unter anderem zu reduzierten Fremdkapitalkosten.
Erleichterung bei Börsengang oder Verkauf des Unternehmens
Die Verbesserung der Bilanzrelationen und anderer Unternehmenskennzahlen erhöht die Erfolgsaussichten eines geplanten Börsenganges. Die Befreiung von bestehenden Versorgungsverpflichtungen erleichtert den Verkauf des Unternehmens.
Reduzierung des PSV-Beitrages um 80 %
Der PSV-Beitrag für die von Unternehmen unmittelbar erteilten Versorgungszusagen ergibt sich aus der Höhe der Pensionsrückstellungen (gemäß Teilwert-Berechnung nach § 6a EStG). Bei der Durchführung durch den Pensionsfonds reduziert sich die zugrunde liegende Bemessungsgrundlage um 80 %.
Auslagerung biometrischer Risiken
Je nach Ausgestaltung des individuellen Pensionsplans können die biometrischen Risiken
- Tod
- Langlebigkeit
- Invalidität
gezielt mit versicherungsförmige Garantien hinterlegt werden.
Allgemeine Vorteile der Auslagerung:
- Verbesserung der Bilanzkennzahlen durch Erhöhung der Eigenkapitalquote, Bilanzreinigungseffekt nach HGB, IFRS bzw. US-GAAP (Ratingagenturen S&P, Moody's und Fitch)
- verbessertes Unternehmens-Rating hinsichtlich Basel II kann zu einer günstigeren Bonitätseinstufung bei der Kreditbeschaffung führen
- Kostenreduktion in der betriebseigenen (Personal) Administration durch Auslagerung der Verwaltung von Zusagen und Betriebsrenten
- Beiträge an den PSV reduzieren sich um 80 % gegenüber der Direktzusage, derzeit ca. 25 Basispunkte auf die vorhandene Pensionsrückstellung
- Sicherstellung von ausreichender Liquidität für fällige Versorgungszahlungen
- Gewährleistung eines professionellen Kapitalanlagemanagements für das Versorgungsvermögen unter Berücksichtigung von biometrischen Risiken und benötigter Liquidität
- Abbau von Verkaufshindernissen – Due Dilligence
- Vereinfachung bei M&A durch faire Bewertung und mit Plan Assets hinterlegten Pensionsverpflichtungen
- zweckgebundener Einsatz von vorhandenem Barvermögen reduziert die Attraktivität für Übernahmen durch externe Investoren
Spezielle Vorteile der Deutscher Pensionsfonds AG:
- Liquidität schonende Übertragung unter Berücksichtigung der Faktoren Sicherheit, Risiko und Ertrag, volle Auslagerung der Versorgungsrisiken
- Risikoausgleich zwischen Gesellschaften eines Konzerns möglich. Zu biometrischen Risiken können versicherungsförmige Garantien vereinbart werden
- ALM als Grundlage der Kapitalanlage. Umsetzung mit unseren starken Partnern Deutsche Bank, DWS und DeAM auf Basis von Publikumsfonds, Institutional Fonds, Spezialfonds oder Master-KAG
- professionelles Risk-Management z. B. über Overlays und Swaps
- exzellente Erfahrungen im Projektmanagement und hinsichtlich der Übertragung von Beständen von Großkunden – Ihr Vorteil bei der Umsetzung
- kostengünstig, da spezialisiert auf Verwaltung betrieblicher Altersversorgung
- umfangreiche Services unter Berücksichtigung individueller Vorgaben durch Sie, z. B. Service Hotline, Internet-Portal, Gutachten
- hohe Standards bei den Abläufen, regelmäßiges Reporting, Rechtssicherheit und Kostentransparenz
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